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   FG München, 04.07.2016 - 7 K 2435/15   

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https://dejure.org/2016,57396
FG München, 04.07.2016 - 7 K 2435/15 (https://dejure.org/2016,57396)
FG München, Entscheidung vom 04.07.2016 - 7 K 2435/15 (https://dejure.org/2016,57396)
FG München, Entscheidung vom 04. Juli 2016 - 7 K 2435/15 (https://dejure.org/2016,57396)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßige Rückforderung von Kindergeld bei einem nicht mehr in Deutschland gemeldeten Leistungsempfänger

  • rewis.io

    Kindergeld

  • ra.de
  • rewis.io

    Bundesfinanzhof, Anspruch auf Kindergeld, Bezug von Kindergeld, Rechtsprechung des BFH, Rechtsmittelbelehrung, Wohnsitz, Vorläufige Vollstreckbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeld Wohnsitz im Inland; Elternzeit; Ausland

  • rechtsportal.de

    EStG § 62 Abs. 1 S. 1; EStG § 63 Abs. 1 S. 3
    Rechtmäßige Rückforderung von Kindergeld bei einem nicht mehr in Deutschland gemeldeten Leistungsempfänger

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeld, einjähriger Auslandsaufenthalt während der Elternzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 07.04.2011 - III R 77/09

    Wohnsitz bei Geburt des Kindes im Ausland

    Auszug aus FG München, 04.07.2016 - 7 K 2435/15
    Von ausschlaggebender Bedeutung ist vielmehr die tatsächliche Gestaltung der Verhältnisse, d. h. der objektive Zustand (vgl. BFH-Urteile vom 7. April 2011 III R 77/09, BFH/NV 2011, 1351 m.w.N.).

    Minderjährige Kinder teilen grundsätzlich den Wohnsitz ihrer Eltern, weil sie über ihre Haushaltszugehörigkeit eine abgeleitete Nutzungsmöglichkeit besitzen und damit zugleich die elterliche Wohnung i.S. des § 8 AO innehaben (vgl. BFH-Urteil vom 7. April 2011 III R 77/09, BFH/NV 2011, 1351).

  • BFH, 27.12.2011 - III B 24/10

    Anforderungen an die Beibehaltung des Inlandswohnsitzes eines Kindes bei

    Auszug aus FG München, 04.07.2016 - 7 K 2435/15
    Im Einzelfall können auch zwei Wohnsitze nebeneinander bestehen (vgl. auch § 19 Abs. 1 Satz 2 AO), wenn nach den äußeren Umständen der Lebensmittelpunkt zeitlich und örtlich zwei Wohnungen in verschiedenen Orten zuzuordnen ist und so zwei Schwerpunkte der Lebensverhältnisse gebildet worden sind (vgl. BFH-Urteil vom 23. November 2000 VI R 107/99, BStBl II 2001, 294, m. w. N., und BFH-Beschluss vom 27. Dezember 2011 III B 24/10, BFH/NV 2012, 917).

    Vielmehr ist unter Berücksichtigung der Umstände des konkreten Falles im Wege der Tatsachenwürdigung zu beurteilen, ob im Einzelfall von einem beibehaltenen Wohnsitz im Inland auszugehen ist (vgl. BFH- Beschlüsse vom 22. November 2011 III B 154/11, BFH/NV 2012, 375 und vom 27.Dezember 2011 III B 24/10, BFH/NV 2012, 917, vgl. auch Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 30. April 2014 5 K 531/13, juris-web).

  • BFH, 17.05.1995 - I R 8/94

    Zum Wohnsitz eines in das Ausland versetzten Arbeitnehmers

    Auszug aus FG München, 04.07.2016 - 7 K 2435/15
    Melderechtliche Normen sowie bürgerlich-rechtliche Vorschriften zur Begründung, Beibehaltung und Aufgabe eines Wohnsitzes sind für die Auslegung dieser Vorschriften nicht maßgeblich (vgl. z. B. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 17. Mai 1995 I R 8/94, BStBl II 1996, 2).
  • BFH, 23.11.2000 - VI R 107/99

    Kindergeld bei Auslandsstudium

    Auszug aus FG München, 04.07.2016 - 7 K 2435/15
    Im Einzelfall können auch zwei Wohnsitze nebeneinander bestehen (vgl. auch § 19 Abs. 1 Satz 2 AO), wenn nach den äußeren Umständen der Lebensmittelpunkt zeitlich und örtlich zwei Wohnungen in verschiedenen Orten zuzuordnen ist und so zwei Schwerpunkte der Lebensverhältnisse gebildet worden sind (vgl. BFH-Urteil vom 23. November 2000 VI R 107/99, BStBl II 2001, 294, m. w. N., und BFH-Beschluss vom 27. Dezember 2011 III B 24/10, BFH/NV 2012, 917).
  • BFH, 22.11.2011 - III B 154/11

    Kindergeld: Wohnsitz bei Auslandsaufenthalt des Kindes

    Auszug aus FG München, 04.07.2016 - 7 K 2435/15
    Vielmehr ist unter Berücksichtigung der Umstände des konkreten Falles im Wege der Tatsachenwürdigung zu beurteilen, ob im Einzelfall von einem beibehaltenen Wohnsitz im Inland auszugehen ist (vgl. BFH- Beschlüsse vom 22. November 2011 III B 154/11, BFH/NV 2012, 375 und vom 27.Dezember 2011 III B 24/10, BFH/NV 2012, 917, vgl. auch Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 30. April 2014 5 K 531/13, juris-web).
  • FG München, 13.03.2014 - 5 K 745/12

    Kindergeld, Schulbesuch minderjähriger Kinder im Ausland (Tunesien)

    Auszug aus FG München, 04.07.2016 - 7 K 2435/15
    Das Wesen eines Wohnsitzes im steuerrechtlichen Sinne besteht somit darin, dass objektiv die Wohnung ihrem Inhaber jederzeit (wann immer er es wünscht) als Bleibe zur Verfügung steht und von ihm subjektiv zu entsprechender Nutzung auch bestimmt ist (vgl. auch Urteil des Finanzgerichts München vom 13. März 2014 5 K 745/12, jurisweb).
  • FG Nürnberg, 30.04.2014 - 5 K 531/13

    Kindergeld: Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes bei von vornherein nur

    Auszug aus FG München, 04.07.2016 - 7 K 2435/15
    Vielmehr ist unter Berücksichtigung der Umstände des konkreten Falles im Wege der Tatsachenwürdigung zu beurteilen, ob im Einzelfall von einem beibehaltenen Wohnsitz im Inland auszugehen ist (vgl. BFH- Beschlüsse vom 22. November 2011 III B 154/11, BFH/NV 2012, 375 und vom 27.Dezember 2011 III B 24/10, BFH/NV 2012, 917, vgl. auch Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 30. April 2014 5 K 531/13, juris-web).
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